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Elke Hebenstreit, Rechtsanwältin

Elke Hebenstreit ist Jahrgang 1962. Nach ihrem Studium in Berlin war sie zunächst einige Jahre in Berliner Wirtschaftsunternehmen als angestellte Juristin tätig ehe sie 1994 eine eigene Kanzlei gründete.

Sie ist seit März 2002 Fachanwältin für Arbeitsrecht und überwiegend auf diesem Gebiet langjährig tätig. Weitere Schwerpunkte ihrer Beratung und Vertretung liegen im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Handelsvertreterrecht.

Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin hielt sie Fachseminare zum allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsrecht, unter anderem in einem Berliner Fortbildungsinstitut. Außerdem ist sie Mitautorin eines im Jahr 2008 im Verlag Das Neue Berlin erschienenen Ratgebers „Ihr gutes Recht“. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, im DAV, ARGE Verkehrsrecht und ARGE Arbeitsrecht.

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Christine Heidrich, Rechtsanwältin

Christine Heidrich ist Jahrgang 1963, studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin und begann 1995 ihre Tätigkeit als selbständige Rechtsanwältin, nachdem sie zuvor mehrere Jahre im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen tätig war.

Ihre Spezialgebiete sind vor allem das Familien- und Erbrecht, in denen sie langjährige Erfahrungen mitbringt. Weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Verkehrszivilrecht.

Sie ist Mitautorin des 2008 im Verlag Das Neue Berlin erschienenen Ratgebers „Ihr gutes Recht“ und hat ebenfalls neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin Fach- bzw. Ausbildungsseminare zum Familienrecht gehalten. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg, im DAV und der ARGE Verkehrsrecht.

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