Selbstständige Gewerbetreibende, die für eines oder mehrere Unternehmen Geschäfte vermitteln oder stellvertretend abschließen unterliegen dem Handelsvertreterrecht (HGB). Wir haben langjährige Erfahrungen in diesem Bereich und können Sie im Streitfall kompetent begleiten.
Unser Themenschwerpunkt ist:
- die Prüfung und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen nach § 89b HGB
Wir bieten Ihnen:
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Streitfällen
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.